Bekommen Sie von Ihrem Vercharterer auch einen Sicherungsschein ausgestellt? Ist die Insolvenz der ausländischen Basis auch über den Sicherungsschein abgedeckt ? 

Viele Vercharterer schließen Mietverträge ab, die nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig sind, da der Vercharterer nicht Reiseveranstalter ist (der sonst übliche Sicherungsschein wird nicht ausgestellt). Diese Versicherungslücke kann durch unsere Insolvenz-Versicherung geschlossen werden:

Damit ist Ihr Geld auch im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Charteryacht-Betreibers abgesichert. Weitere Infos hier



Charter-Preis Absicherung

Wir sichern Ihre Zahlungen an uns gegen eine mögliche Insolvenz ab. Sie erhalten von uns einen Sicherungsschein, ausgestellt von Yacht-Pool, ein Spezialunternehmen für die Charterbranche.

Auf und davon...

Yachtcharter Mallorca, Ibiza, Portugal, Malta, Italien, Niederlande, Ostsee, Schweden, Norwegen, Kanaren, Montenegro, Türkei, Griechenland, Frankreich aber auch exotische Ziele wie Seychellen, Malaysia, Thailand uvm.


Top-Last Minute Angebote


Wir bieten Ihnen ab 3 Wochen vor Charterbeginn interessante Angebote an. Mit Nachlassen bis zu 50%

One Way Angebote

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.