Bekommen Sie von Ihrem Vercharterer auch einen Sicherungsschein ausgestellt? Ist die Insolvenz der ausländischen Basis auch über den Sicherungsschein abgedeckt ?
Viele Vercharterer schließen Mietverträge ab, die nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig sind, da der Vercharterer nicht Reiseveranstalter ist (der sonst übliche Sicherungsschein wird nicht ausgestellt). Diese Versicherungslücke kann durch unsere Insolvenz-Versicherung geschlossen werden:
Bookingmanager:
Wir sichern Ihre Zahlungen an uns gegen eine mögliche Insolvenz ab. Sie erhalten von uns einen Sicherungsschein, ausgestellt von Yacht-Pool, ein Spezialunternehmen für die Charterbranche.
Yachtcharter Mallorca, Ibiza, Portugal, Malta, Italien, Niederlande, Ostsee, Schweden, Norwegen, Kanaren, Montenegro, Türkei, Griechenland, Frankreich aber auch exotische Ziele wie
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